Requiem A – Gedenkkonzert des Dresdner Kreuzchores | 09.02.2025

Requiem A – Gedenkkonzert des Dresdner Kreuzchores: Anfang, Aufbruch, Aussöhnung oder Atmen – Sven Helbigs neues Werk „Requiem A“ eröffnet vielfältige Assoziationen, lässt die genaue Art und Gestalt des Stücks zunächst bewusst offen. Als Uraufführung für den Dresdner Kreuzchor komponiert, versteht sich das Requiem als Memento Mori und zugleich als Mahnung zur Verständigung: Denn nicht im Erinnern liegt die Grundlage für unser heutiges Handeln, sondern erst das Verstehen und Begreifen der Vergangenheit macht die aktive Gestaltung der Zukunft möglich.

Gedenkkonzert des Dresdner Kreuzchores

Am 8. Mai 2025 jährt sich der Tag der Befreiung und damit das Ende Weltkriegs zum 80. Mal. Heute erschienen kriegerische Auseinandersetzungen näher als zuvor und gewinnen etwa durch die Konflikte in Nahost oder dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine eine neue Aktualität. In Gedenken an das Kriegsende vor 80 Jahren und unter dem Eindruck der aktuellen Konflikte schafft der Dresdner Komponist Sven Helbig ein neues Requiem für alle Opfer kriegerischer Gewalt, das am 9. Februar 2025 – kurz vor dem Jahrestag der Zerstörung der Stadt am 13. Februar 1945 – vom Dresdner Kreuzchor gemeinsam mit der Sächsischen Staatskapelle Dresden in der Dresdner Kreuzkirche uraufgeführt wird.

Dresdner Kreuzchor im Stallhof Dresden
(c) Martin Jehnichen

Sonntag, 9. Februar 2025, 17.00 Uhr
Kreuzkirche Dresden

Rudolf Mauersberger: „Wie liegt die Stadt so wüst“
Sven Helbig: „Requiem A“ für Chor, Orchester, Bass und Elektronik (Uraufführung)

Mitwirkende:
René Pape, Bass
Sven Helbig, Elektronik
Dresdner Kreuzchor
Sächsische Staatskapelle Dresden
Kreuzkantor Martin Lehmann, Leitung

Veranstalter: Waterloo Produktion GmbH & Co KG

Tickets: 12 / 17 / 32 / 43 / 52 / 60 € (erm. ab 10 €)


erhältlich an der Konzertkasse, online und an allen bekannten Vorverkaufskassen
Abendkasse: Konzertkasse im Haus an der Kreuzkirche 90 Minuten vor Beginn geöffnet.

Ermäßigte Preise gelten für Kinder ab 6 Jahren (Eintritt erst ab 6 Jahren möglich), Schüler, Studenten, Auszubildende, Männer und Frauen, die Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, Freiwillig Wehrdienstleistende (FWD), Inhaber des Dresden-Passes sowie Schwerbehinderte ab GdB 80 und deren Begleitpersonen.

KombiTicket

Die Konzertkarte gilt auch als Fahrausweis im VVO-Verbundraum vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis 4.00 Uhr des Folgetages in allen Nahverkehrsmitteln – außer Sonderverkehrsmittel.

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Rene Pape (c) Jiyang Chen